Als Wärmebrücken werden örtlich begrenzte Stellen in der wärmeübertragenden Gebäudehülle bezeichnet, die im Vergleich zu den angrenzenden Bauteilbereichen eine höhere Wärmestromdichte aufweisen. Daraus ergeben sich in den betreffenden Bauteilbereichen Wärmeverluste sowie eine reduzierte Oberflächentemperatur (Feuchtebildung).
Da in Folge des zunehmenden Dämmstandards der prozentuale Anteil der Wärmebrückenwirkung am Gesamtwärmeverlust immer weiter ansteigt, wird dieser ohne Nachweis oder Berechnung im energetischen Bilanzierungsverfahren des Primärenergiebedarf mit einem unverhältnismäßig hohen pauschal Zuschlag (UWB = 0,10 W/m²K) berücksichtigt.
Um weitreichende Bauschäden zu vermeiden und einen Empfehlung hins. den relevanten Anschlussdetails zu liefern, führen wir für Ihr Bauvorhaben eine Bestimmung des Wärmebrückenzuschlag auf Basis der Transmissionswärmeverluste über den Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 durch. Dieser liefert Ihnen den bildlichen und/oder rechnerischen Nachweis, dass alle relevanten Planungsdetails analog der genormten konstruktiven Ausführungen ausgeführt sind und die Bauteilvorgaben einhalten. In Abhängigkeit der geplanten Umsetzung kann der pauschale Zuschlag entweder um 50 % (UWB= 0,05 W/m²K, Kategorie A) oder sogar um 70 % (UWB= 0,03 W/m²K, Kategorie B) reduziert werden.
Hierfür erarbeiten wir unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und Ihrer individuellen Wünsche einen Ansatz zur Umsetzung der einzelnen Anschlusssituationen.
Beachtung: Nach gültigem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind die Einflüsse konstruktiver Wärmebrücken so gering wie möglich zu halten und Bauteilanschlüsse nach den Regeln der Technik auszuführen.